ORGANISATORISCHER BRANDSCHUTZ

Sicherheit durch organisatorischen Brandschutz

Der Bereich des organisatorischen Brandschutzes umfasst die Bereiche der

  • Flucht- und Rettungspläne
  • Feuerwehrpläne
  • Feuerwehrlaufkarten
  • Brandschutzordnung
  • Sicherheitskennzeichnungen

Flucht- und Rettungspläne zeigen nicht nur Ihren Mitarbeitern, sondern vor allem den meist ortsunkundigen Besuchern wie sie sich in Sicherheit bringen können. Auf der Grundlage der Flucht- und Rettungspläne sind, vorzugsweise mindestens einmal jährlich, Räumungsübungen durchzuführen (siehe ASR 2.3). Feuerwehrpläne nach DIN 14095

Feuerwehrpläne werden von Feuerwehren bereits auf der Fahrt zum Einsatzort studiert. Dies erlaubt ihnen sich vor Ort rascher orientieren zu können. Ein enormer Zeitvorteil entsteht. Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675 / TAB

Feuerwehrlaufkarten sind eine der Voraussetzungen für die Aufschaltung einer Brandmeldeanlage bei der zuständigen Feuerwehr. Sie sollen den Einsatzkräften vor Ort den Laufweg von der Brandmeldezentrale zum auslösenden Brandmelder aufzeigen. Die Laufkarte gewährleistet, dass die Einsatzkräfte den Weg zum Meldebereich schnell und sicher finden. Brandschutzordnung nach DIN 14096

Die Brandschutzordnung richtet sich an verschiedene Personengruppen im Unternehmen und besteht aus den Teilen A, B und C. In Ihr werden auf ein Objekt, eine Einrichtung oder einen Betrieb abgestimmte Grundregeln zur Brandvermeidung und zum Verhalten im Brandfall zusammengefasst. Bei der Erstellung können wir auf unsere jahrelange Erfahrung im vorbeugenden Brandschutz zurückgreifen und somit ein speziell auf Ihr Unternehmen oder Objekt zugeschnittenes Regelwerk anfertigen.

Flucht- und Rettungsplan

Ein Flucht- und Rettungsplan gehört vor allem in öffentlichen Gebäuden zur vorgeschriebenen Ausstattung. Flucht- und Rettungspläne dienen zur schnellen Orientierung und geben Informationen über Erste-Hilfe- und Brandschutztechnische Einrichtungen.

Nach den Forderungen des § 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A 2.3 hat der Arbeitgeber in Arbeitsstätten einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte es erfordern. Dies kann beispielsweise in folgenden Fällen erforderlich sein:

  • bei unübersichtlicher Flucht- und Rettungswegführung (z.B. über Zwischengeschosse, durch größere Räume, gewinkelte oder von den normalen Verkehrswegen abweichende Wegführung),
  • bei einem hohen Anteil an ortsunkundigen Personen (z.B. bei Hotels, Restaurants, Supermärkten etc.),
  • in Bereichen mit einer erhöhten Gefährdung, wenn sich aus benachbarten Arbeitsstätten Gefährdungsmöglichkeiten ergeben (z.B. durch explosions- bzw. brandgefährdete Anlagen oder Stofffreisetzung).

Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, ausreichend groß, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen (ASR A1.3) gestaltet sein. Nach der DIN ISO 23601 sollen die Pläne mindestens den Maßstab 1:250 und das Format A3 aufweisen und müssen mit einer Legende und der Angabe des Standpunkts ausgestattet sein. Für besondere Anwendungsfälle, wie z.B. Hotel- oder Klassenzimmer, kann auch das Format DIN A4 verwendet werden.

Die Flucht- und Rettungspläne müssen grafische Darstellungen enthalten über

  • den Gebäudegrundriss oder Teile davon: Soweit auf einem Flucht- und Rettungsplan nur ein Teil aller Grundrisse des Gebäudes dargestellt ist, muss eine Übersichtsskizze die Lage im Gesamtkomplex verdeutlichen. Der Hintergrund des Planes soll weiß sein.
  • Verlauf der Flucht- und Rettungswege: Aus dem Plan muss ersichtlich sein, welche Fluchtwege von einem Arbeitsplatz oder dem jeweiligen Standort aus zu nehmen sind, um in einen sicheren Bereich oder ins Freie zu gelangen. Die Fluchtwege sind vollflächig grün zu kennzeichnen.
  • Lage der Erste-Hilfe- und Brandschutzeinrichtungen: Es sind Kennzeichnungen der Standorte von Erste-Hilfe- und Brandschutz- und Alarmierungseinrichtungen in den Flucht- und Rettungsplan aufzunehmen. Als Sicherheitszeichen (Verbots-, Warn-, Gebots-, Rettungs- und Brandschutzzeichen) sind die internationalen Sicherheitssymbole der ISO 7010 grafische Symbole - Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen zu verwenden.
  • Lage der Sammelplätze: Auf dem Flucht- und Rettungsplan sind die Sammelplätze zu kennzeichnen.
  • Standort des Betrachters: Zur sicheren Orientierung ist es wichtig, den Standort des Betrachters im Flucht- und Rettungsplan zu kennzeichnen. Der Standpunkt ist im Grundriss blau auszuweisen und muss aus Sicht des Betrachters lagerichtig sein.
HINWEIS ZUR PRÜFUNG/ÜBERARBEITUNG DER FLUCHT- UND RETTUNGSPLÄNE

Flucht- und Rettungspläne müssen immer auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Gemäß DIN ISO 23601 muss jede Veränderung der baulichen Anlage oder der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen zu einer Überprüfung und falls erforderlich zu einer Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne führen.

Wir erstellen Ihre Flucht- und Rettungspläne in enger Abstimmung mit den zuständigen Feuerwehren bzw. Brandschutzdienststellen.

Feuerwehrplan

FeuerwehrplanUm das Risiko, dass Feuerwehrmänner und -Frauen bei ihrer täglichen Arbeit eingehen zu reduziert, gibt es Feuerwehrpläne. Sie gehören zu den Mitteln, die die Feuerwehr benötigt, um sichere und schnelle Hilfe leisten zu können. Der Aufbau der Feuerwehrpläne ist in der DIN 14095 geregelt.

Feuerwehrpläne enthalten folgende Angaben:

  • Darstellung der baulichen Anlage
  • Bezeichnung der Gebäude und Anlagenteile mit Anzahl der Geschosse
  • Durchfahrtsbreiten und -höhen
  • Flächen für die Feuerwehr und nicht befahrbare Flächen
  • angrenzende und benachbarte Straßen, Gebäude und Nutzung
  • Standort der Brandmelde- und Übertragungseinrichtung
  • Wasserentnahmestellen, Löschanlagen, Löschwasserrückhaltung
  • Trennwände, Brandabschnitte
  • Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen
  • Angaben über Art und Menge von Gefahrstoffen
  • Bodeneinläufe
  • Lage der Haupttrennstellen für Gas, Wasser, Strom

Der aus mehreren Teilen bestehende Feuerwehrplan setzt sich üblicherweise aus einem Lageplan und mindestens einem Objektplan wie folgt zusammen:

  • Übersichtslageplan: Er besteht aus dem Grundrissplan des gesamten Objektes mit Bezeichnung und Geschossangaben der einzelnen Gebäude, Brandabschnitte, Zugänge bzw. Zufahrten, Flächen für Feuerwehr sowie der Darstellung der unmittelbaren Umgebung des Objektes (Nachbargebäude, Nutzung, Straßen, Löschwasserversorgung auf dem Grundstück sowie in unmittelbarer Umgebung).
  • Objektpläne (Geschosspläne): Sie enthalten die Pläne der einzelnen Gebäude, Treppenhäuser, FW-Aufzüge, Gefahrenbereiche, Brandabschnitte und -wände, RWA-Bedienstellen, Hydranten- und Steigleitungen, Brandmeldeanlagen (BMA), Sprinkleranlagen unter Verwendung der entsprechenden Symbole. Bei besonderen Gefahrenbereichen kann von den Behörden ein zusätzlicher Detailplan gefordert werden.
  • Verzeichnis mit Legende: Es führt die einzelnen Gebäude mit der jeweiligen Nutzung und Hinweis auf den zugehörigen Objektplan auf. Die Legende enthält die Darstellung und Erläuterung der verwendeten Grafiksymbole.
  • Textverzeichnis mit Objekt- und Einsatzinformation: Es enthält eine Auflistung der gelagerten und verwendeten Gefahrstoffe, mögliche Schutzmaßnahmen, zu verwendende Löschmittel sowie allgemeine Informationen nach Angabe der Brandschutzdienststelle.
HINWEIS ZUR PRÜFUNG/ÜBERARBEITUNG DER FEUERWEHRPLÄNE

Gemäß DIN 14095 müssen Feuerwehrpläne stets auf aktuellem Stand gehalten werden. Der Betreiber einer baulichen Anlage muss den Feuerwehrplan mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person (Sachkundenachweis erforderlich) überprüfen lassen.

Wir erstellen Ihre Feuerwehrpläne in enger Abstimmung mit den zuständigen Feuerwehren bzw. Brandschutzdienststellen.

Brandschutzordnung

Immer wieder ist festzustellen, dass Brände mit erheblichen Schäden auf vermeidbare Ursachen zurückgeführt werden können. Um menschliches Fehlverhalten möglichst gering zu halten, müssen klare Anweisungen geschaffen werden, die das Verhalten der Mitarbeiter im Vorfeld und im Schadensereignis regeln.

Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist dieses Hilfsmittel. Sie leistet einen wirksamen Beitrag zum Brandschutz, indem sie durch betriebsbezogene Informationen, Aufgabenbeschreibungen und Verhaltenshinweisen den betrieblichen Brandschutz nach einheitlichen Vorgaben regelt.

Die Brandschutzordnung ist eine Arbeits- / Betriebsanweisung

  • zur Brandverhütung
  • zur Brandbekämpfung
  • zum Verhalten bei Bränden
  • zum Verhalten bei Unfällen oder sonstigen Schadenfällen

Daher sind alle Mitarbeiter über die Inhalte der Brandschutzordnung zu unterweisen und ihnen muss die Brandschutzordnung auszuhändigen werden. Damit gewährleistet ist, dass die Mitarbeiter stets über die aktuelle Brandschutzordnung verfügen, empfiehlt sich eine entsprechende Dokumentation der Unterweisung und der Aushändigung.

Die Brandschutzordnung ist in drei Teile unterteilt:

  • Teil A richtet sich an alle Menschen, die sich in dem Gebäude des Betriebes aufhalten. Dieser Teil umfasst in der Regel nicht mehr als eine DIN A4 Seite, ist an mehreren Stellen gut sichtbar ausgehängt und enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall. Fremdsprachige Übersetzungen dürfen nicht innerhalb des Teils A untergebracht sein. Sind fremdsprachige Texte erforderlich, empfiehlt es sich, analoge Aushänge in fremden Sprachen herzustellen.
  • Teil B richtet sich vor allem an die Mitarbeiter des Betriebes. Er enthält wichtige Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege und weitere Regeln, die das Verhalten im Brandfall betreffen.
  • Teil C richtet sich an die Mitarbeiter des Betriebes, die mit Brandschutzaufgaben betraut sind. In diesem Teil wird dieser Personenkreis mit der Durchführung von vorbeugenden brandschutztechnischen Maßnahmen betraut.

Brandschutzordnungen müssen stets auf aktuellem Stand gehalten werden und sind mindestens alle 2 Jahre von einer fachkundigen Person zu prüfen. Unser erfahrenes Fachpersonal verfügt über die erforderlichen Nachweise / Zertifikate.

Wir erstellen Ihre Brandschutzordnung in enger Abstimmung mit den zuständigen Feuerwehren bzw. Brandschutzdienststellen. Grundsätzlich erfolgt die Erfassung der relevanten Inhalte mit Ihnen vor Ort.

Kontaktieren Sie uns – wir sind gerne für Sie da!